Unsere Tresor-Experten helfen Ihnen beim Kauf
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
A. Lieferumfang
Für den Lieferumfang ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Geringe Abweichungen in Bezug auf Masse, Farbe und Gewicht, die durch die Herstellung bedingt sind, müssen toleriert werden.
B. Zahlungsbedingungen
Die Fakturen sind, wenn nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen netto zahlbar. Zu Unrecht abgezogene Beträge werden nachbelastet.
C. Lieferfrist
- Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Bestellung, jedoch nicht vor Klarstellung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Angaben. Wenn nicht alle zur Ausführung der Anlage erforderlichen Angaben rechtzeitig bekannt gegeben werden, kann die Lieferzeit verlängert werden.
- Unsere Liefertermine, für deren Einhaltung wir das Möglichste tun werden, sind nach bestem Ermessen angegeben.
- Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
D. Lieferung
- Die Lieferung, der Transport ins Gebäude und die Platzierung erfolgt immer auf Gefahr des Käufers, auch wenn Frankolieferung vereinbart wurde. Die Lieferung ab Lager (CH), der Transport ins Gebäude und die Platzierung gehen zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (Transport Checkliste)
- Reklamationen über fehlende oder beschädigte Ware müssen uns unverzüglich – spätestens innert 5 Tagen – ab Ablieferungsdatum schriftlich gemeldet werden. Transportschäden sind zusätzlich dem Spediteur bei Übernahme der Ware unverzüglich zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken.
E. Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Verkäufer ist zum Eintrag des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken.
F. Garantie
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Auslieferung.
G. Allgemeines
- Bedingungen des Bestellers in seinem Auftragsschreiben oder seinen Gegenbestätigungen, haben für uns keine Gültigkeit, wenn sie von unseren "Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen" abweichen und nicht ausdrücklich von uns anerkannt wurden.
- Die durch Änderungen entstandenen Mehrkosten werden dem Käufer belastet.
H. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Domizil des Käufers (siehe Ziff. D. 1.).
I. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-5330 Bad Zurzach. Es gilt schweizerisches Recht.
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